Alltagsbegleiter/in (Betreuungskraft) -
Alltagsbegleiter/in (Betreuungskraft) - Voraussetzungen
Um als Alltagsbegleiter/in (oder auch Betreuungskraft) tätig zu sein, unterstützen Sie hilfs- und pflegebedürftige Menschen in ihrem Alltag. Dies umfasst die Betreuung von Demenzkranken, Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen sowie Senioren/-innen, die Unterstützung benötigen. Die erforderlichen Voraussetzungen können je nach Bundesland und Einrichtung variieren und erfordern in der Regel Interesse und Eignung für die Betreuungsarbeit. Nähere Informationen zu den spezifischen Anforderungen erhalten Sie bei Ihrer gewählten Ausbildungsstelle.
Alltagsbegleiter/in (Betreuungskraft) - Inhalt und Dauer
Die Ausbildung zum/zur Alltagsbegleiter/in gemäß § 43b, 53c SGB XI (ehemals § 87b SGB XI) bereitet Sie darauf vor, Menschen im Alltag zu unterstützen. Die Ausbildung dauert in der Regel mindestens 160 Stunden und setzt sich aus einem Basiskurs von 100 Stunden, einem Aufbaukurs von 60 Stunden und einem zweiwöchigen Betreuungspraktikum zusammen. Die genauen Inhalte können je nach Bundesland und Bildungseinrichtung variieren.
Alltagsbegleiter/in (Betreuungskraft) - Aufgabengebiet
Als Alltagsbegleiter/in fördern Sie die Selbstständigkeit von pflegebedürftigen Menschen, indem Sie kreative, körperliche und soziale Aktivitäten anbieten. Hierzu gehören Freizeitaktivitäten, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Begleitung zu Arztbesuchen und Behördengängen sowie Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen. Ihr Arbeitsalltag ist vielseitig und hängt von den individuellen Bedürfnissen der Betreuten ab.
Alltagsbegleiter/in (Betreuungskraft) - Anerkennung
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhalten Sie ein Zertifikat und die Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Alltagsbegleiter/in" zu führen. Die genaue Bezeichnung kann je nach Bildungsanbieter variieren.
Alltagsbegleiter/in (Betreuungskraft) - Kosten
Die Kosten für die Ausbildung variieren je nach Einrichtung. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das Arbeitsamt die Gebühren gemäß §82 SGB III, einschließlich Lehrgangskosten, Eignungsfeststellung, Fahrkosten, Verpflegung und Unterbringung bei einem auswärtigen Aufenthalt sowie Kinderbetreuung während der Weiterbildung. Die privaten Kosten belaufen sich in der Regel auf etwa 800 bis 1.000 Euro, können jedoch je nach Anbieter variieren.
Alltagsbegleiter/in (Betreuungskraft) - Gehalt
Das Gehalt als Alltagsbegleiter/in variiert abhängig vom Arbeitgeber und der Region. Vollzeitkräfte werden nach Tarifverträgen bezahlt, während private Träger individuelle Gehälter festlegen. Das Durchschnittsgehalt liegt bei etwa 2.247 Euro brutto pro Monat, wobei die genauen Verdienstmöglichkeiten zwischen 1.960 Euro und 2.861 Euro brutto pro Monat variieren können.
Alltagsbegleiter/in (Betreuungskraft) - Einsatzorte
Nach Abschluss der Ausbildung können Sie in Einrichtungen der Tagespflege, Pflegeheimen, stationären Wohngruppen oder privaten Haushalten arbeiten. Möglichkeiten bieten auch Wohlfahrtsverbände wie die Johanniter. Zudem besteht die Option zur Selbstständigkeit oder einer beratenden Tätigkeit für Pflegeeinrichtungen.
Alltagsbegleiter/in (Betreuungskraft) - Stellenangebote
Sind Sie auf der Suche nach passenden Stellenangeboten für Alltagsbegleiter/innen? Auf unserem MEDEXCARE Stellenportal finden Sie eine Vielzahl von Jobangeboten für Alltagsbegleiter/innen sowie Pflegefachkräfte und Altenpflege-Jobs.