Die Zeitarbeitsbranche steht vor einer bedeutenden Veränderung: Ab dem 1. Oktober 2024 treten neue Tariferhöhungen im Rahmen der Tarifverträge des Bundesarbeitgeberverbands der Personaldienstleister (BAP) und des Interessenverbands Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) in Kraft.
Bei der Arbeitnehmerüberlassung in der Pflege werden Pflegekräfte von Zeitarbeitsfirmen an Pflegeeinrichtungen vermittelt.
Zeitarbeitsunternehmen vermitteln Krankenschwestern, Altenpflegerinnen und Altenpfleger an Kliniken, Pflegeheime und andere Gesundheitseinrichtungen.
Zeitarbeit bedeutet, dass Krankenhäuser und andere Einrichtungen auf temporäre Fachkräfte wie Krankenschwestern zurückgreifen, um die täglichen Anforderungen zu erfüllen dies geschieht meist über Personaldienstleister.