Chancenkarte Deutschland: Neue Perspektiven für Pflegefachkräfte ab Oktober 2024
Der Pflegebereich in Deutschland steht vor großen Herausforderungen: Der demografische Wandel und der anhaltende Fachkräftemangel erfordern innovative Lösungen. Eine dieser Lösungen ist die Einführung der Chancenkarte, die ab Oktober 2024 in Kraft tritt. Diese Neuerung im Fachkräfteeinwanderungsgesetz bietet Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern neue Möglichkeiten, in Deutschland Fuß zu fassen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die Chancenkarte, insbesondere für den Pflegebereich, und wie Sie oder Ihr Unternehmen davon profitieren können.
Die Chancenkarte im Überblick
Die Chancenkarte ist ein neues Instrument der deutschen Einwanderungspolitik, das qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern ermöglicht, nach Deutschland einzureisen, um hier Arbeit zu suchen – und das ohne vorheriges Jobangebot. Dies wird durch ein neu eingeführtes punktbasiertes System (PBS) reguliert, das verschiedene Kriterien wie Qualifikation, Berufserfahrung und Sprachkenntnisse berücksichtigt.
Die drei Säulen der Fachkräfteeinwanderung
Das überarbeitete Fachkräfteeinwanderungsgesetz basiert auf drei Hauptpfeilern:
- Fachkräftesäule: Für Fachkräfte mit anerkannten Qualifikationen, die direkt in den deutschen Arbeitsmarkt einsteigen können.
- Erfahrungssäule: Erleichterter Zugang für Arbeitskräfte mit im Ausland erworbenen, anerkannten Abschlüssen und entsprechender Berufserfahrung.
- Potenzialsäule: Einführung der Chancenkarte für Personen, die das Potenzial mitbringen, in Deutschland Fuß zu fassen, aber noch kein konkretes Jobangebot haben.
Voraussetzungen für die Chancenkarte
Um die Chancenkarte beantragen zu können, müssen bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllt sein:
- Qualifikation: Mindestens eine zweijährige, im Herkunftsland staatlich anerkannte Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss.
- Sprachkenntnisse: Grundlegende Deutschkenntnisse auf Niveau A1 oder fortgeschrittene Englischkenntnisse auf Niveau B2.
- Lebensunterhalt: Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts während des Aufenthalts in Deutschland. Dies kann durch eigene finanzielle Mittel oder eine Verpflichtungserklärung einer dritten Person erfolgen.
Das Punktesystem im Detail
Zusätzlich zu den Grundvoraussetzungen müssen Bewerber mindestens sechs Punkte im Punktesystem erreichen. Punkte können in folgenden Kategorien gesammelt werden:
- Anerkennung der Qualifikationen in Deutschland (4 Punkte)
- Sprachkenntnisse: Deutsch B2 (3 Punkte), Deutsch B1 (2 Punkte), Englisch C1 (1 Punkt)
- Berufserfahrung: Drei Jahre in den letzten sieben Jahren (3 Punkte), zwei Jahre in den letzten fünf Jahren (2 Punkte)
- Alter: Unter 35 Jahre (2 Punkte), unter 40 Jahre (1 Punkt)
- Deutschlandbezug: Voraufenthalt von mindestens sechs Monaten in den letzten fünf Jahren (1 Punkt)
- Ehegatte erhält Chancenkarte: (1 Punkt)
- Patenschaft durch Inländer: (1 Punkt)
Beispielrechnung
Ein 34-jähriger Pflegefachmann mit drei Jahren Berufserfahrung, Deutschkenntnissen auf Niveau B1 und einem Voraufenthalt in Deutschland würde folgende Punkte erhalten:
- Alter unter 35 Jahre: 2 Punkte
- Drei Jahre Berufserfahrung: 3 Punkte
- Deutsch B1: 2 Punkte
- Voraufenthalt: 1 Punkt
Gesamtpunktzahl: 8 Punkte (erfüllt die Mindestanforderung von 6 Punkten)
Anwendung im Pflegebereich
Der Pflegebereich profitiert besonders von der Einführung der Chancenkarte:
- Hoher Bedarf an Fachkräften: Deutschland sucht händeringend nach qualifizierten Pflegekräften.
- Erleichterter Zugang: Pflegefachkräfte können durch die Chancenkarte ohne vorheriges Jobangebot nach Deutschland einreisen.
- Anerkennung ausländischer Qualifikationen: Erleichterte Verfahren zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Pflegequalifikationen.
Antragsverfahren für die Chancenkarte
- Prüfung der Voraussetzungen: Stellen Sie sicher, dass Sie die Grundvoraussetzungen erfüllen und genügend Punkte im Punktesystem sammeln.
- Antragstellung: Der Antrag wird bei der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland gestellt.
- Nachweise erbringen: Legen Sie alle erforderlichen Dokumente bei, z. B. Ausbildungsnachweise, Sprachzertifikate, Nachweise über Berufserfahrung.
- Visumserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie ein Visum zur Einreise nach Deutschland.
- Aufenthaltserlaubnis: Nach Einreise beantragen Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis in Form der Chancenkarte.
Besondere Regelungen für Pflegeassistenten und -helfer
Für Pflegeassistenten und Pflegehelfer gibt es zusätzliche Erleichterungen:
- Arbeitssuche nach Ausbildung: Pflegeassistenten und -helfer aus Drittstaaten, die ihre Ausbildung in Deutschland absolviert haben, können eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche beantragen.
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: Die Aufenthaltserlaubnis wird zunächst für bis zu zwölf Monate erteilt und kann um bis zu sechs Monate verlängert werden.
- Nebentätigkeiten: Während der Arbeitssuche ist eine Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche erlaubt.
Die Blaue Karte EU und ihre Bedeutung
Die Blaue Karte EU ist ein weiterer wichtiger Aspekt des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes:
- Für Hochschulabsolventen: Sie richtet sich an Fachkräfte mit Hochschulabschluss oder vergleichbarer Qualifikation.
- Erleichterungen: Abgesenkte Gehaltsschwellen, vereinfachter Familiennachzug und erleichterter Wechsel des Arbeitgebers.
- Vorteile: Inhaber der Blauen Karte EU können sich innerhalb der EU frei bewegen und von vereinfachten Anerkennungsverfahren profitieren.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Was ist die Chancenkarte?
Die Chancenkarte ist ein neues Instrument, das es Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern ermöglicht, ohne vorheriges Jobangebot nach Deutschland einzureisen, um hier Arbeit zu suchen.
2. Welche Vorteile hat die Chancenkarte?
Sie bietet Flexibilität bei der Arbeitssuche, erlaubt Nebentätigkeiten von bis zu 20 Stunden pro Woche und ermöglicht eine Verlängerung um bis zu zwei Jahre bei Vorliegen eines Jobangebots.
3. Wie kann ich die Chancenkarte beantragen?
Der Antrag wird bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Herkunftsland gestellt. Sie müssen die erforderlichen Nachweise erbringen und die Mindestpunktzahl im Punktesystem erreichen.
4. Welche Kriterien gelten für das Punktesystem?
Kriterien sind u. a. Anerkennung der Qualifikationen, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug.
5. Gibt es besondere Regelungen für Pflegekräfte?
Ja, insbesondere für Pflegeassistenten und -helfer gibt es erleichterte Bedingungen, z. B. bei der Arbeitssuche nach einer Ausbildung in Deutschland.
6. Kann ich die Chancenkarte verlängern?
Ja, wenn Sie ein Angebot für eine qualifizierte Beschäftigung haben, kann die Chancenkarte um bis zu zwei Jahre verlängert werden.
7. Wie funktioniert der Übergang zu einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis?
Nach erfolgreicher Arbeitssuche und Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung können Sie eine reguläre Aufenthaltserlaubnis beantragen, die den Weg zu einem dauerhaften Aufenthalt ebnet.
8. Ist die Chancenkarte mit der Green Card vergleichbar?
Die Chancenkarte ist ein ähnliches Konzept wie die US-amerikanische Green Card, jedoch mit eigenen Kriterien und spezifisch auf die Bedürfnisse des deutschen Arbeitsmarktes zugeschnitten.
9. Welche Sprachtests werden anerkannt?
Anerkannt werden Sprachzertifikate, die dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) entsprechen, z. B. Goethe-Zertifikate oder TELC.
10. Wann tritt das Gesetz in Kraft?
Die Chancenkarte wird ab Oktober 2024 verfügbar sein.
Fazit
Die Einführung der Chancenkarte ist ein bedeutender Schritt, um den Fachkräftemangel in Deutschland, insbesondere im Pflegebereich, zu bekämpfen. Sie bietet qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland neue Perspektiven und erleichtert den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Unternehmen erhalten Zugang zu einem erweiterten Bewerberpool und können offene Stellen schneller besetzen.
Medexcare.de unterstützt Sie dabei, die Chancenkarte optimal zu nutzen. Ob Sie als Fachkraft nach Deutschland kommen möchten oder als Arbeitgeber qualifiziertes Personal suchen – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
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- Website: www.medexcare.de
Quellen:
- Bundesministerium des Innern und für Heimat: Fachkräfteeinwanderungsgesetz
- Bundesagentur für Arbeit: Fachkräfte aus dem Ausland
- Deutscher Bundestag: Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch können sich Änderungen in der Gesetzgebung ergeben. Bitte informieren Sie sich stets bei den offiziellen Stellen über den aktuellen Stand.