Haushaltshilfe finanzieren – mit Pflegegrad und ohne Pflegegrad
Für Menschen, die krank oder pflegebedürftig sind, ist Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen oft unverzichtbar für diese und für viele weitere Tätigkeiten gibt es die Haushaltshilfe. Diese Unterstützung erstreckt sich nicht nur auf Aspekte wie Körperpflege oder Medikamentengabe, sondern oft auch auf die Bewältigung der Haushaltsführung. Je nach Vorliegen eines Pflegegrades oder nicht, gibt es unterschiedliche Optionen zur Deckung der Kosten für eine Haushaltshilfe.
Eine Haushaltshilfe kann nicht nur dem Pflegebedürftigen selbst, sondern auch den pflegenden Angehörigen eine erhebliche Entlastung im Alltag bieten. Die Art der Unterstützung, die sie konkret bietet, hängt von den getroffenen Vereinbarungen ab. In der Regel umfasst sie jedoch Tätigkeiten wie Aufräumen, Reinigen, Müllentsorgung, Kochen, Abwaschen, Wäschepflege, Bügeln, Einkaufen und gegebenenfalls auch Gartenarbeit sowie kleinere Reparaturen im Haushalt.
Die Finanzierung einer Haushaltshilfe kann auf verschiedene Arten erfolgen. Personen mit einem Pflegegrad haben die Möglichkeit, entweder das Pflegegeld oder den Entlastungsbetrag zu nutzen. Personen ohne anerkannten Pflegegrad können unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Kostenübernahmen von ihrer Krankenkasse haben. Zusätzlich können die Ausgaben für eine Haushaltshilfe als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden.
Haushaltshilfe mit Pflegegrad finanzieren
Personen mit einem Pflegegrad können entweder das Pflegegeld oder den Entlastungsbetrag nutzen, um die Kosten für eine Haushaltshilfe zu decken.
Das Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegekasse und steht Personen mit Pflegegraden 2 bis 5 zur Verfügung, die zu Hause von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegern betreut werden. Die Empfänger des Pflegegeldes können frei darüber entscheiden, wie sie sie verwenden, solange es zur Sicherstellung der Pflege und Betreuung zu Hause verwendet wird.
Höhe des Pflegegeldes:
- Pflegegrad 1: 125 Euro pro Monat
- Pflegegrad 2: 316 Euro pro Monat
- Pflegegrad 3: 545 Euro pro Monat
- Pflegegrad 4: 728 Euro pro Monat
- Pflegegrad 5: 901 Euro pro Monat
Zusätzlich steht Personen mit Pflegegrad der sog. Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat zur Verfügung. Dieser kann bereits ab Pflegegrad 1 genutzt werden. Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch gewährt. Die Betroffenen müssen Belege bei der Pflegekasse einreichen, um die Ausgaben erstattet zu bekommen.
Haushaltshilfe ohne Pflegegrad finanzieren
Selbst Personen ohne Pflegegrad können unter bestimmten Umständen Anspruch auf eine Haushaltshilfe gemäß § 38 SGB V haben. In erster Linie übernehmen die Krankenkassen die Kosten, wenn:
- Kinder unter zwölf Jahren oder Kinder mit Behinderungen (ohne Altersbeschränkung) im Haushalt leben und ein Elternteil einen Krankenhausaufenthalt oder eine Rehabilitationsmaßnahme benötigt, während keine andere Person im Haushalt ist, die sich um die Kinder und den Haushalt kümmern kann, oder
- Versicherte ohne Kinder ihren Haushalt aufgrund schwerer Krankheit oder einer akuten Verschlimmerung einer Krankheit nicht selbst führen können, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung.
Dieser Anspruch gilt nur dann, wenn kein Pflegegrad vorhanden ist und keine andere Person im Haushalt die Aufgaben übernehmen kann. Der Anspruch ist auf vier Wochen begrenzt und verlängert sich auf bis zu 26 Wochen, wenn ein behindertes Kind oder ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt lebt.
Die Krankenkasse erstattet bestimmte Beträge pro Stunde oder pro Tag für die Haushaltshilfe. Wenn die Krankenkasse die Haushaltshilfe vermittelt, erfolgt die Abrechnung direkt zwischen der Krankenkasse und der Haushaltshilfe. Wenn der Versicherte selbst eine Haushaltshilfe sucht, werden ihm die Kosten erstattet. In jedem Fall muss der Versicherte zehn Prozent der Kosten tragen, wobei mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro pro Tag anfallen.
Übrigens können die Ausgaben für eine Haushaltshilfe als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer abgesetzt werden. Hierzu gehören sowohl Haushaltshilfen als auch ambulante Pflegedienste. Ausgaben bis zu 20.000 Euro können in der Steuererklärung angegeben werden, wovon das Finanzamt ein Fünftel (maximal 4.000 Euro) anerkennt. Zudem können Personen, die eine Haushaltshilfe bei der Minijobzentrale angemeldet haben, Lohnkosten von bis zu 2.550 Euro in der Steuererklärung angeben, von denen 20 Prozent (maximal 510 Euro) anerkannt werden.
Wo Sie eine Haushaltshilfe finden:
Wenn Sie eine Haushaltshilfe benötigen, können Sie privat im Internet oder in Kleinanzeigen nach selbstständigen oder freiberuflichen häuslichen Reinigungskräften suchen. Alternativ können Sie sich an Vermittlungsagenturen, Sozial- und Wohlfahrtsverbände oder an Ihre Pflegeversicherung wenden. Personen ohne Pflegegrad können sich bei ihrer Krankenkasse nach Unterstützungsmöglichkeiten erkundigen.
Worauf Sie achten sollten beim suchen nach der richtigen Haushaltshilfe
Bevor Sie eine Haushaltshilfe engagieren, sollten Sie einige wichtige Fragen klären:
- Welchen Eindruck macht die Person? Erscheint sie zuverlässig und vor allem vertrauenswürdig?
- Kommt der Pflegebedürftige gut mit der Haushaltshilfe aus?
- Ist die Beschäftigung legal und angemeldet?
- Passt die Beschäftigung der Haushaltshilfe in Ihr Budget? Haben Sie die Finanzierung und Bezahlung sorgfältig geplant?
- Ist die Haushaltshilfe während ihrer Arbeit ordnungsgemäß versichert?
Zusammenfassung Haushaltshilfe finanzieren – mit und ohne Pflegegrad:
1. Finanzierung mit Pflegegrad:
Wenn Sie oder Ihr Angehöriger einen anerkannten Pflegegrad haben, stehen Ihnen bestimmte Leistungen zur Verfügung. Dazu gehören auch finanzielle Unterstützung für Haushaltshilfen. Diese können dazu beitragen, die Kosten für professionelle Hilfe bei der Haushaltsführung zu decken. Es ist wichtig, sich über die genauen Leistungen und Bedingungen in Ihrem Pflegegrad zu informieren, um die optimale finanzielle Unterstützung zu erhalten.
2. Finanzierung ohne Pflegegrad:
Auch wenn kein Pflegegrad vorliegt, gibt es verschiedene Finanzierungsoptionen für Haushaltshilfen. Eine Möglichkeit ist die private Finanzierung, bei der die Kosten aus eigener Tasche beglichen werden. Hierbei sollten Sie Ihr Budget sorgfältig planen, um sicherzustellen, dass Sie die Dienstleistungen langfristig in Anspruch nehmen können.
Eine weitere Option ist die Inanspruchnahme von steuerlichen Vorteilen. In einigen Ländern und Regionen können Sie bestimmte Ausgaben für Haushaltshilfen in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen und so eine finanzielle Entlastung erzielen.
Die Finanzierung von Haushaltshilfen ist sowohl mit als auch ohne Pflegegrad möglich. Es gibt verschiedene Wege, die Kosten zu decken, sei es durch staatliche Leistungen, private Finanzierung oder steuerliche Vorteile.
Eine Haushaltshilfe kann nicht nur dem Pflegebedürftigen selbst, sondern auch den pflegenden Angehörigen eine erhebliche Entlastung im Alltag bieten. Die Art der Unterstützung, die sie konkret bietet, hängt von den getroffenen Vereinbarungen ab. In der Regel umfasst sie jedoch Tätigkeiten wie Aufräumen, Reinigen, Müllentsorgung, Kochen, Abwaschen, Wäschepflege, Bügeln, Einkaufen und gegebenenfalls auch Gartenarbeit sowie kleinere Reparaturen im Haushalt.
Die Finanzierung einer Haushaltshilfe kann auf verschiedene Arten erfolgen. Personen mit einem Pflegegrad haben die Möglichkeit, entweder das Pflegegeld oder den Entlastungsbetrag zu nutzen. Personen ohne anerkannten Pflegegrad können unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Kostenübernahmen von ihrer Krankenkasse haben. Zusätzlich können die Ausgaben für eine Haushaltshilfe als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden.
Haushaltshilfe mit Pflegegrad finanzieren
Personen mit einem Pflegegrad können entweder das Pflegegeld oder den Entlastungsbetrag nutzen, um die Kosten für eine Haushaltshilfe zu decken.
Das Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegekasse und steht Personen mit Pflegegraden 2 bis 5 zur Verfügung, die zu Hause von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegern betreut werden. Die Empfänger des Pflegegeldes können frei darüber entscheiden, wie sie sie verwenden, solange es zur Sicherstellung der Pflege und Betreuung zu Hause verwendet wird.
Höhe des Pflegegeldes:
- Pflegegrad 1: 125 Euro pro Monat
- Pflegegrad 2: 316 Euro pro Monat
- Pflegegrad 3: 545 Euro pro Monat
- Pflegegrad 4: 728 Euro pro Monat
- Pflegegrad 5: 901 Euro pro Monat
Zusätzlich steht Personen mit Pflegegrad der sog. Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat zur Verfügung. Dieser kann bereits ab Pflegegrad 1 genutzt werden. Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch gewährt. Die Betroffenen müssen Belege bei der Pflegekasse einreichen, um die Ausgaben erstattet zu bekommen.
Haushaltshilfe ohne Pflegegrad finanzieren
Selbst Personen ohne Pflegegrad können unter bestimmten Umständen Anspruch auf eine Haushaltshilfe gemäß § 38 SGB V haben. In erster Linie übernehmen die Krankenkassen die Kosten, wenn:
- Kinder unter zwölf Jahren oder Kinder mit Behinderungen (ohne Altersbeschränkung) im Haushalt leben und ein Elternteil einen Krankenhausaufenthalt oder eine Rehabilitationsmaßnahme benötigt, während keine andere Person im Haushalt ist, die sich um die Kinder und den Haushalt kümmern kann, oder
- Versicherte ohne Kinder ihren Haushalt aufgrund schwerer Krankheit oder einer akuten Verschlimmerung einer Krankheit nicht selbst führen können, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung.
Dieser Anspruch gilt nur dann, wenn kein Pflegegrad vorhanden ist und keine andere Person im Haushalt die Aufgaben übernehmen kann. Der Anspruch ist auf vier Wochen begrenzt und verlängert sich auf bis zu 26 Wochen, wenn ein behindertes Kind oder ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt lebt.
Die Krankenkasse erstattet bestimmte Beträge pro Stunde oder pro Tag für die Haushaltshilfe. Wenn die Krankenkasse die Haushaltshilfe vermittelt, erfolgt die Abrechnung direkt zwischen der Krankenkasse und der Haushaltshilfe. Wenn der Versicherte selbst eine Haushaltshilfe sucht, werden ihm die Kosten erstattet. In jedem Fall muss der Versicherte zehn Prozent der Kosten tragen, wobei mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro pro Tag anfallen.
Übrigens können die Ausgaben für eine Haushaltshilfe als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer abgesetzt werden. Hierzu gehören sowohl Haushaltshilfen als auch ambulante Pflegedienste. Ausgaben bis zu 20.000 Euro können in der Steuererklärung angegeben werden, wovon das Finanzamt ein Fünftel (maximal 4.000 Euro) anerkennt. Zudem können Personen, die eine Haushaltshilfe bei der Minijobzentrale angemeldet haben, Lohnkosten von bis zu 2.550 Euro in der Steuererklärung angeben, von denen 20 Prozent (maximal 510 Euro) anerkannt werden.
Wo Sie eine Haushaltshilfe finden:
Wenn Sie eine Haushaltshilfe benötigen, können Sie privat im Internet oder in Kleinanzeigen nach selbstständigen oder freiberuflichen häuslichen Reinigungskräften suchen. Alternativ können Sie sich an Vermittlungsagenturen, Sozial- und Wohlfahrtsverbände oder an Ihre Pflegeversicherung wenden. Personen ohne Pflegegrad können sich bei ihrer Krankenkasse nach Unterstützungsmöglichkeiten erkundigen.
Worauf Sie achten sollten beim suchen nach der richtigen Haushaltshilfe
Bevor Sie eine Haushaltshilfe engagieren, sollten Sie einige wichtige Fragen klären:
- Welchen Eindruck macht die Person? Erscheint sie zuverlässig und vor allem vertrauenswürdig?
- Kommt der Pflegebedürftige gut mit der Haushaltshilfe aus?
- Ist die Beschäftigung legal und angemeldet?
- Passt die Beschäftigung der Haushaltshilfe in Ihr Budget? Haben Sie die Finanzierung und Bezahlung sorgfältig geplant?
- Ist die Haushaltshilfe während ihrer Arbeit ordnungsgemäß versichert?
Zusammenfassung Haushaltshilfe finanzieren – mit und ohne Pflegegrad:
1. Finanzierung mit Pflegegrad:
Wenn Sie oder Ihr Angehöriger einen anerkannten Pflegegrad haben, stehen Ihnen bestimmte Leistungen zur Verfügung. Dazu gehören auch finanzielle Unterstützung für Haushaltshilfen. Diese können dazu beitragen, die Kosten für professionelle Hilfe bei der Haushaltsführung zu decken. Es ist wichtig, sich über die genauen Leistungen und Bedingungen in Ihrem Pflegegrad zu informieren, um die optimale finanzielle Unterstützung zu erhalten.
2. Finanzierung ohne Pflegegrad:
Auch wenn kein Pflegegrad vorliegt, gibt es verschiedene Finanzierungsoptionen für Haushaltshilfen. Eine Möglichkeit ist die private Finanzierung, bei der die Kosten aus eigener Tasche beglichen werden. Hierbei sollten Sie Ihr Budget sorgfältig planen, um sicherzustellen, dass Sie die Dienstleistungen langfristig in Anspruch nehmen können.
Eine weitere Option ist die Inanspruchnahme von steuerlichen Vorteilen. In einigen Ländern und Regionen können Sie bestimmte Ausgaben für Haushaltshilfen in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen und so eine finanzielle Entlastung erzielen.
Die Finanzierung von Haushaltshilfen ist sowohl mit als auch ohne Pflegegrad möglich. Es gibt verschiedene Wege, die Kosten zu decken, sei es durch staatliche Leistungen, private Finanzierung oder steuerliche Vorteile.