Erhöhung des Mindestlohns in der Pflege
Gemäß dem Beschluss der Pflegekommission im letzten Jahr ist der Pflegemindestlohn ab dem 1. Mai 2023 erneut gestiegen. Damit wurde die zweite von insgesamt drei Stufen zur Anhebung der Mindestlöhne in der Altenpflege umgesetzt. Weitere Lohnerhöhungen sind für Dezember 2023 geplant.
Zweite Phase der Pflegemindestlohnerhöhung in Kraft
Diese Lohnerhöhung basiert auf dem Gesetz für bessere Löhne in der Pflege (Pflegelohnverbesserungsgesetz) vom 29. November 2019. Das Gesetz stärkt die Handlungsfähigkeit der Pflegekommission, einer Gruppe von Vertretern aus der Pflegebranche, darunter Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer. Diese Kommission gibt Empfehlungen für Mindestarbeitsbedingungen wie Mindestlöhne und Urlaubsregelungen ab, die anschließend vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales verbindlich gemacht werden können.
Im vergangenen Jahr schlug die Pflegekommission eine dreistufige Anhebung des Pflegemindestlohns vor. Die erste Stufe wurde am 1. September 2022 wirksam. Am 1. Mai 2023 trat nun die zweite Stufe in Kraft. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, die Attraktivität von Pflegeberufen durch verbesserte Löhne zu steigern. Damit soll vor allem auch der Nachwuchs in diesem Markt gesichert werden, um so die Infrastruktur am Laufen zu halten.
Pflegefachkräfte erhalten 17,65 Euro pro Stunde
Der Pflegemindestlohn richtet sich nach wie vor nach der Qualifikation der Beschäftigten und erhöht sich nun folgendermaßen:
- Pflegefachkräfte: von bisher 17,10 Euro auf 17,65 Euro pro Stunde
- Pflegekräfte mit ein- bis zweijähriger Ausbildung: von bisher 14,60 Euro auf 14,90 Euro pro Stunde
- Hilfspersonal ohne Ausbildung: von bisher 13,70 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde
Gleichzeitig steigt der gesetzliche Urlaubsanspruch für Vollzeit-Pflegekräfte von 27 auf 29 Tage pro Jahr.
Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Pflegeeinrichtungen. Pflegekräfte, die in Privathaushalten arbeiten, erhalten hingegen nur den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn und sind von Tarifanpassungen ausgeschlossen.
Nächste Lohnerhöhung für die Pflegekräfte ist Dezember geplant
Die dritte Stufe und damit die nächste Lohnerhöhung für Beschäftigte im Bereich Pflege ist für den 1. Dezember 2023 geplant. Nach aktuellen Plänen sollen die Mindestlöhne dann wie folgt ansteigen:
- Pflegefachkräfte: 18,25 Euro pro Stunde – entsprechend einem Monatsgrundentgelt von 3.174 Euro bei einer 40-Stunden-Woche
- Pflegekräfte mit ein- bis zweijähriger Ausbildung: 15,25 Euro pro Stunde, mit einem Monatsgrundentgelt von 2.652 Euro
- Hilfskräfte: 14,15 Euro pro Stunde, was einem Monatsgrundentgelt von 2.461 Euro entspricht